Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Als vertraglich gebundene Vermittler der PEH Wertpapier AG hat die Praemium Capital GmbH keine originäre Veröffentlichungspflicht nach Art. 10 der Offenlegungsverordnung und wir verweisen hierzu auf die Veröffentlichung
unseres Haftungsdaches PEH Wertpapier AG: https://www.peh.de/offenlegungsvo-peh/

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